Markt

Aus Fantasya

Der Markt wird wie ein Gebäude gebaut und genutzt. Es gibt ihn nur in Lemuria.

Einheiten, die sich in einem Markt (auf dem Marktplatz) befinden, können mit beliebigen Waren handeln. Dazu legen sie mit den Befehlen ANGEBOT und NACHFRAGE angebotene Waren und von ihnen gesuchte Waren und den dafür verlangten bzw. gebotenen Preis fest. Diese Handelsangebote werden automatisch für alle anderen Einheiten sichtbar in den Auswertungen veröffentlicht, solange die Händler sich im Markt befinden. Andere Einheiten können mit dem Befehl HANDEL diese Angebote kaufen bzw. die nachgefragten Waren an die Händler verkaufen. Dazu müssen diese nicht den Markt betreten - das ist nur nötig, wenn sie selbst Handelsangebote anbieten wollen.

Um den Markt als Händler zu nutzen, muss er BETRETEN werden. Damit man fremden Einheiten Zutritt zum Markt gewähren kann, ohne gleichzeitig den Eintritt in alle anderen Gebäude erlauben zu müssen, gibt es das neue Allianzrecht "Markt". Dieses Recht regelt auch, welche Kunden-Einheiten mit den Händlern handeln dürfen.

Der Besitzer eines Marktes - die Marktaufsicht - kann eine Nutzungsgebühr festlegen (dazu dient der Befehl STEUER) - dies kann eine Pauschale pro Runde sein, oder ein Prozentanteil am Umsatz des Händlers. Die Marktaufsicht kann auch den Handel mit bestimmten Waren verbieten (ERLAUBEN, VERBIETEN) - diese Waren können dann auf dem Markt von keiner Einheit gehandelt werden.

Schließlich können Händler noch Gerüchte (Befehl GERÜCHT) verbreiten. Andere Einheiten können mittels BESUCHEN einen Händler kontaktieren und so die Gerüchte erfahren.

Marktaufsicht

Die Besitzer-Einheit des Marktes darf bestimmen, welche Parteien den Markt nutzen dürfen, welche Waren gehandelt werden dürfen, und wie hoch die Marktgebühr für Händler ist.

Marktrecht

Der Allianzbefehl HELFEN (und der Befehl KONTAKTIEREN) bestimmen, welche Parteien einerseits als Händler den Markt betreten dürfen, und welche Parteien andererseits als Kunden mit den Händlern handeln dürfen. Zum Beispiel:

HELFEN 0 Markt Region

Erlaubt allen Parteien die Nutzung des Marktes.

Handelsbeschränkung

Die Marktaufsicht kann bestimmen, welche Waren überhaupt gehandelt werden dürfen. Auf einem Markt darf grundsätzlich alles gehandelt werden, solange der Marktbesitzer kein Verbot festlegt.

VERBIETEN Juwelen
VERBIETEN Tiere
VERBIETEN Alles
VERBIETEN Nichts

Einzelne Waren oder eine Warengruppe kann verboten werden. "Alles" zu verbieten kann sinnvoll sein, wenn gleichzeitig einzelne Waren erlaubt werden. "Nichts" macht alle Verbote rückgängig und entspricht einem ERLAUBEN Alles.

ERLAUBEN Elefanten
ERLAUBEN Waffen
ERLAUBEN Alles
ERLAUBEN Nichts

ERLAUBEN macht frühere Verbote rückgängig. So kann zum Beispiel der Handel mit Tieren generell verboten, mit Elefanten jedoch erlaubt sein. ERLAUBEN Alles setzt sämtliche Verbote zurück, und ERLAUBEN Nichts entspricht dem Verbot aller Waren.

Marktgebühr

Die Marktgebühr kann pauschal bestimmt werden. Dann müssen alle Händler zu Rundenbeginn diese Pauschale zahlen. Wenn sie dies nicht können, sind ihre Handelsangebote in dieser Runde nicht für die Kunden verfügbar.

Bestimmt eine Pauschale von 100 Silberstücken:

STEUERN 100
STEUERN 100 Silber

Es kann jede beliebige Ware als Steuer bestimmt werden:

STEUERN 2 Balsam

Um die Marktgebühr ganz aufzuheben, gibt man einfach Null an:

STEUERN 0

Eine Marktgebühr kann auch als prozentuale Steuer auf die Einnahmen der Händler festgelegt werden:

STEUERN 10%
STEUERN 10 %

Der Steuersatz ist bei jedem Handel sofort zu bezahlen, und zwar auf die vom Händler eingenommene Menge an Silber oder anderen Waren. Verkauft ein Händler beispielsweise 10 Juwelen gegen 500 Silber, muss er 50 Silberstücke entrichten. Tauscht er 50 seiner Juwelen gegen 50 Pelze des Kunden, muss er 5 Pelze als Steuer abgeben. Bei einem Gesuch zahlt der Händler entsprechend einen Anteil der angekauften Waren.

Die Steuer wird auf ganze Zahlen gerundet. Bei sehr geringen Umsätzen kann die Marktgebühr daher Null sein und es muss nichts gezahlt werden.

Handelsangebote erstellen

(wird fortgesetzt)

Kaufen und Verkaufen

(wird fortgesetzt)