Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Gebäude dienen dazu den Lebenstandard für die Bauern und das eigene Volk aufzubessern. Bestimmte Ausbaustufen der Burg werden gemäß dieser [[Burg#Ausbaustufen|Tabelle]] als Vorraussetzung für andere Gebäude oder das Benutzen bestimmter Talente benötigt. Zum Beispiel wird Handel erst durch eine [[Burg]] ermöglicht. Sofern nichts Weiteres bei den Gebäuden angegeben ist, wird zum Bau das Talent [[Talentliste#Burgenbau|Burgenbau]] benötigt. | Gebäude dienen dazu den Lebenstandard für die Bauern und das eigene Volk aufzubessern. Bestimmte Ausbaustufen der Burg werden gemäß dieser [[Burg#Ausbaustufen|Tabelle]] als Vorraussetzung für andere Gebäude oder das Benutzen bestimmter Talente benötigt. Zum Beispiel wird Handel erst durch eine [[Burg]] ermöglicht. Sofern nichts Weiteres bei den Gebäuden angegeben ist, wird zum Bau das Talent [[Talentliste#Burgenbau|Burgenbau]] benötigt. | ||
<div class="hinweis"> | <div class="hinweis">Die meisten Gebäude (außer [[Burg]]) benötigen jede Runde [[Unterhalt]]. Dieses [[Silber]] wird von der Einheit bezahlt, die das Kommando über das Gebäude hat. Hat sie zu wenig Silber, "borgt" sie sich den fehlenden Betrag von anderen Einheiten in der Region (wenn möglich). Kann in einer Runde kein Unterhalt für das Gebäude bezahlt werden, so hat es in dieser Runde keine Funktion. Kann in der nächsten Runde wieder kein Unterhalt gezahlt werden, so stürzt das Gebäude zur Hälfte ein. </div> | ||
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* [[Oase]] in Wüsten | |||
* [[Pilzhöhle]] in Gebirgen und Gletschern | |||
* [[Plantage]] in Sümpfen | |||
== | == Gebäude mit besonderen Effekten == | ||
* [[Akademie]] | * [[Akademie]] | ||
* [[Forsthaus]] | |||
* [[Leuchtturm]] | |||
* [[Magierturm]] | * [[Magierturm]] | ||
* [[Taverne]] | * [[Taverne]] | ||
== Sonstige Gebäude == | |||
* [[Geschäft]] | |||
* [[Höhle]] | |||
* [[Hütte]] | |||
* [[Monument]] | |||
* [[Ruine]] | |||
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Aktuelle Version vom 1. März 2024, 19:22 Uhr
Gebäude
Eine tabellarische Übersicht zu den Gebäuden findet sich hier.
Gebäude dienen dazu den Lebenstandard für die Bauern und das eigene Volk aufzubessern. Bestimmte Ausbaustufen der Burg werden gemäß dieser Tabelle als Vorraussetzung für andere Gebäude oder das Benutzen bestimmter Talente benötigt. Zum Beispiel wird Handel erst durch eine Burg ermöglicht. Sofern nichts Weiteres bei den Gebäuden angegeben ist, wird zum Bau das Talent Burgenbau benötigt.
Bezüglich Mindestgröße sind 3 Fälle zu unterscheiden:
- Einige Gebäude funktionieren nur, wenn sie voll ausgebaut sind (z.B. Steg, Kanal). Dies ist mit "benötigte Größe" vermerkt. Diese Größe ist gleichzeitig die Maximalgröße.
- Alle anderen Gebäude können immer weiter zu beliebiger Größe ausgebaut werden.
- Wenige davon haben eine Mindestgröße (Pferdezucht, Kamelzucht, Greifenzucht, Akademie), ab der sie erst wirksam werden.
Nur Einheiten, die komplett in das Gebäude passen, profitieren von dessen Effekten. Außerdem benötigen Einheiten in Gebäuden zusätzliches Silber um sich ernähren zu können. Kann das Silber nicht aufgebracht werden, so hungern die Einheiten nach den normalen Regeln.
Der Besitzer eines Gebäudes kann es mit dem langen Befehl ZERSTÖRE zerstören.
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Bau und Weiterbau
Die Errichtung von Gebäuden wird mit diesem Befehl begonnen.
MACHE <Gebäudename> z.B. MACHE Sägewerk
Man kann dem Baubefehl die Anzahl der zu bauenden Größenpunkte mitgeben:
MACHE Sägewerk 3 ; baut maximal 3 Größenpunkte
Weiterbauen
Zum Weiterbauen muss die bauende Einheit in der Regel zunächst das Gebäude betreten:
BETRETE Burg 5 MACHE Gebäude
Befindet sich die Einheit außerhalb eines Gebäudes, beginnt sie mit dem Bau eines neuen Gebäudes.
Wenn das Gebäude zu klein ist und die Baueinheit es daher nicht betreten kann, gibt es einen Weg, trotzdem weiterzubauen: Es müssen alle Einheiten das Gebäude verlassen, so dass es leersteht. Dann kann die Baueinheit von außen den Baubefehl geben, dabei wird die Gebäudenummer angegeben:
MACHE Gebäude xy MACHE Gebäude xy 3 ; nur drei Größenpunkte
Dies ist der einzige Baubefehl, der eine Gebäudenummer verwendet, und optional kann noch die Anzahl der Größenpunkte mitgeben.
Burgen
Damit eine Region benannt bzw. umbenannt werden und man in der Region Handel treiben kann, benötigt man eine Burg.
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Rohstoffschonende Gebäude
Diese Gebäude reduzieren den Verbrauch von einigen Rohstoffen bei der Herstellung von Gegenständen. Es gibt diese Gebäude in einer einfachen und einer erweiterten Ausführung. Die einfache Ausführung sind für den Anfang des Volkes gedacht und bringen nur einen Bonus auf die entsprechenden Talente. Die einfache Form ist jeweils zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der erweiterten Ausführung. Man kann zwar ein Sägewerk ohne Holzfällerhütte bauen, aber man kann es nicht betreiben.
Gebäude für Produktion
Die folgenden Gebäude unterstützen bei der Produktion von Gegenständen.
Kleinigkeiten für Schiffe
Alle Schiffe (außer Boote) dürfen nur in Ebenen und Wäldern anlegen. Um das Anlegen auch in anderen Regionen zu ermöglichen, wird ein entsprechendes Gebäude benötigt. Mit einer Werft wird die Herstellung von Schiffen erleichtert.
Arbeitsplatzgebäude
In Regionen wie Wüsten oder Gletschern, in denen nur wenige Bauern leben, kann man das passende Arbeitsplatz-Gebäude bauen und damit die Zahl der Bauern erhöhen.
- Jagdhaus in Wäldern (und Ebenen)
- Oase in Wüsten
- Pilzhöhle in Gebirgen und Gletschern
- Plantage in Sümpfen
Gebäude mit besonderen Effekten
Sonstige Gebäude
Die Verwaltung
Hat man das Kommando über ein Gebäude, so kann man sie benennen und beschreiben. Diese Befehle müssen also der Einheit mit dem Kommando über das Gebäude gegeben werden. Desweiteren muss diese Einheit kontaktiert werden, wenn eine nicht-allierte Einheit das Gebäude betreten möchte.
Das Kommando über ein Gebäude kann mit GIB KOMMANDO einer anderen Einheit übergeben werden.
; alles kurze Befehle GIB <Einheit> KOMMANDO BENENNE GEBAEUDE "<Name>" BESCHREIBE GEBAEUDE "<Beschreibung>"
Das Innere
Je Größenpunkt verfügt ein Gebäude über Platz für eine Person, die sie betreten und damit von seinen Vorteilen profitieren kann.
; kurze Befehle BETRETE GEBAEUDE <Nummer> VERLASSE