Markt: Unterschied zwischen den Versionen

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Schließlich können Händler noch Gerüchte (Befehl GERÜCHT) verbreiten. Andere Einheiten können mittels BESUCHEN einen Händler kontaktieren und so die Gerüchte erfahren.
Schließlich können Händler noch Gerüchte (Befehl GERÜCHT) verbreiten. Andere Einheiten können mittels BESUCHEN einen Händler kontaktieren und so die Gerüchte erfahren.


## Marktaufsicht
== Marktaufsicht ==


Die Besitzer-Einheit des Marktes darf bestimmen, welche Parteien den Markt nutzen dürfen, welche Waren gehandelt werden dürfen, und wie hoch die Marktgebühr für Händler ist.
Die Besitzer-Einheit des Marktes darf bestimmen, welche Parteien den Markt nutzen dürfen, welche Waren gehandelt werden dürfen, und wie hoch die Marktgebühr für Händler ist.


### Marktrecht ###
=== Marktrecht ===


Der Allianzbefehl HELFEN (und der Befehl KONTAKTIEREN) bestimmen, welche Parteien einerseits als Händler den Markt betreten dürfen, und welche Parteien andererseits als Kunden mit den Händlern handeln dürfen. Zum Beispiel:
Der Allianzbefehl HELFEN (und der Befehl KONTAKTIEREN) bestimmen, welche Parteien einerseits als Händler den Markt betreten dürfen, und welche Parteien andererseits als Kunden mit den Händlern handeln dürfen. Zum Beispiel:
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Erlaubt allen Parteien die Nutzung des Marktes.
Erlaubt allen Parteien die Nutzung des Marktes.


### Handelsbeschränkung ###
=== Handelsbeschränkung ===


Die Marktaufsicht kann bestimmen, welche Waren überhaupt gehandelt werden dürfen. Auf einem Markt darf grundsätzlich alles gehandelt werden, solange der Marktbesitzer kein Verbot festlegt.
Die Marktaufsicht kann bestimmen, welche Waren überhaupt gehandelt werden dürfen. Auf einem Markt darf grundsätzlich alles gehandelt werden, solange der Marktbesitzer kein Verbot festlegt.

Version vom 23. September 2022, 07:56 Uhr

Der Markt wird wie ein Gebäude gebaut und genutzt. Es gibt ihn nur in Lemuria.

Einheiten, die sich in einem Markt (auf dem Marktplatz) befinden, können mit beliebigen Waren handeln. Dazu legen sie mit den Befehlen ANGEBOT und NACHFRAGE angebotene Waren und von ihnen gesuchte Waren und den dafür verlangten bzw. gebotenen Preis fest. Diese Handelsangebote werden automatisch für alle anderen Einheiten sichtbar in den Auswertungen veröffentlicht, solange die Händler sich im Markt befinden. Andere Einheiten können mit dem Befehl HANDEL diese Angebote kaufen bzw. die nachgefragten Waren an die Händler verkaufen. Dazu müssen diese nicht den Markt betreten - das ist nur nötig, wenn sie selbst Handelsangebote anbieten wollen.

Um den Markt als Händler zu nutzen, muss er BETRETEN werden. Damit man fremden Einheiten Zutritt zum Markt gewähren kann, ohne gleichzeitig den Eintritt in alle anderen Gebäude erlauben zu müssen, gibt es das neue Allianzrecht "Markt". Dieses Recht regelt auch, welche Kunden-Einheiten mit den Händlern handeln dürfen.

Der Besitzer eines Marktes - die Marktaufsicht - kann eine Nutzungsgebühr festlegen (dazu dient der Befehl STEUER) - dies kann eine Pauschale pro Runde sein, oder ein Prozentanteil am Umsatz des Händlers. Die Marktaufsicht kann auch den Handel mit bestimmten Waren verbieten (ERLAUBEN, VERBIETEN) - diese Waren können dann auf dem Markt von keiner Einheit gehandelt werden.

Schließlich können Händler noch Gerüchte (Befehl GERÜCHT) verbreiten. Andere Einheiten können mittels BESUCHEN einen Händler kontaktieren und so die Gerüchte erfahren.

Marktaufsicht

Die Besitzer-Einheit des Marktes darf bestimmen, welche Parteien den Markt nutzen dürfen, welche Waren gehandelt werden dürfen, und wie hoch die Marktgebühr für Händler ist.

Marktrecht

Der Allianzbefehl HELFEN (und der Befehl KONTAKTIEREN) bestimmen, welche Parteien einerseits als Händler den Markt betreten dürfen, und welche Parteien andererseits als Kunden mit den Händlern handeln dürfen. Zum Beispiel:

HELFEN 0 Markt Region

Erlaubt allen Parteien die Nutzung des Marktes.

Handelsbeschränkung

Die Marktaufsicht kann bestimmen, welche Waren überhaupt gehandelt werden dürfen. Auf einem Markt darf grundsätzlich alles gehandelt werden, solange der Marktbesitzer kein Verbot festlegt.

VERBIETEN Juwelen
VERBIETEN Tiere
VERBIETEN Alles
VERBIETEN Nichts

Einzelne Waren oder eine Warengruppe kann verboten werden. "Alles" zu verbieten kann sinnvoll sein, wenn gleichzeitig einzelne Waren erlaubt werden. "Nichts" macht alle Verbote rückgängig und entspricht einem ERLAUBEN Alles.

ERLAUBEN Elefanten
ERLAUBEN Waffen
ERLAUBEN Alles
ERLAUBEN Nichts

ERLAUBEN macht frühere Verbote rückgängig. So kann zum Beispiel der Handel mit Tieren generell verboten, mit Elefanten jedoch erlaubt sein. ERLAUBEN Alles setzt sämtliche Verbote zurück, und ERLAUBEN Nichts entspricht dem Verbot aller Waren.