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Lemuria führt das Gebäude [[Markt]] und damit verbundene Befehle ([[Befehlsliste#ANGEBOT|ANGEBOT]], [[Befehlsliste#NACHFRAGE|NACHFRAGE]], HANDEL, [[Befehlsliste#WIEDERHOLEN|WIEDERHOLEN]], [[Befehlsliste#BEENDEN|BEENDEN]]) ein. Dieser Markthandel erlaubt den Spielern einen vereinfachten Austausch von beliebigen Waren (nicht nur die bekannten Luxusgüter). Markthändler legen Angebote und Gesuche fest, und andere Spieler können diese Angebote kaufen bzw. die gesuchten Waren verkaufen. | |||
Ein Markt hat auch eine Marktaufsicht (die Besitzer-Einheit). Diese kann den Handel besteuern (per Befehl [[Steuersystem#STEUER_in_Lemuria|STEUER]]) und den Handel gewisser Waren [[Befehlsliste#ERLAUBEN|ERLAUBEN]] und [[Befehlsliste#VERBIETEN|VERBIETEN]]. Verbotene Waren können nicht mehr automatisch gehandelt werden, allerdings können die Spieler weiterhin über GEBEN Waren austauschen. | |||
Schließlich kann man auf Märkten auch [[Gerüchte]] erfahren und verbreiten. |
Version vom 12. November 2023, 20:23 Uhr
HANDEL
Mit "Handel" wird der Austausch von Waren ganz allgemein bezeichnet. In Fantasya 3 gibt es 3 prinzipielle Arten von Handel:
- Luxusguthandel mit den Bauern (Befehle: KAUFE und VERKAUFE)
- Tauschhandel zwischen Völkern (Befehl: GIB)
- Markthandel zwischen Völkern (Befehle: ANGEBOT, NACHFRAGE)
Luxusguthandel mit den Bauern
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Luxusguthandel mit den Bauern:
- In der Region gibt es Bauern und es ist kein Gletscher oder Ozean.
- Die Einheit hat das Talent Handel. Je Talentpunkt können 10 Güter gekauft oder verkauft werden.
- In der Region steht eine Burg, der Mindestgröße 2
- Der Handel wird von fremden bewachenden Einheiten nicht verhindert. (Allianz-Stati oder KONTAKTIERN)
- Man hat selber genug Silber in der Region für den KAUF bzw. hat die Einheit die Luxusgüter für den VERKAUF.
- Die Bauern handeln ausschließlich mit Luxusgütern. Alle anderen KAUF oder VERKAUF-Befehle funktionieren nicht.
Hinweis: Die Gesetzmäßigkeiten bei der Preisbildung sind gegenüber Eressea und Fantasya 2 etwas abgewandelt.
- Ein Luxusgut kostet mindestens den Basispreis und höchstens das Hundertfache des Basispreises.
- Die maximale handelbare Menge jedes Guts entspricht der Anzahl der Bauern in der Region.
- Nach jeweils 1% der maximalen Menge ändert sich der Preis um den Basiswert.
- Gibt es mehrere Einheiten, die die gleichen Waren handeln, wird jeweils reihum ein Stück gehandelt (die Reihenfolge wird zufällig festgelegt).
- Am Ende einer Spielrunde sinkt der Angebotspreis bzw. steigt der Nachfragepreis (derzeit um 1 Silberstück), wenn er durch den Handel nicht geändert wurde.
Beispiel: In einer Region mit 500 Bauern wird Öl angeboten zum derzeitigen Stückpreis von 3 Silber. Für Seide (Basispreis 6 Silber) bezahlen die Bauern aktuell 30 Silber.
Es können also 5 Öl zum Preis von 3 Silber gekauft werden. Ab dem 6. Öl kostet eines 6 Silber, ab dem 11. Öl 9 Silber usw. Eine Einheit, die 15 Öl kauft, bezahlt zusammen 15 + 30 + 45 = 90 Silber. In der nächsten Woche liegt der Preis von Öl bei 9 Silber. Falls sich die Bauernzahl dann nicht geändert hat, würden 5 Öl dann zusammen 45 Silber kosten.
Verkaufen in derselben Region zwei Einheiten jeweils 10 Seide an die Bauern, so erhält eine der Einheiten für die ersten drei Ballen Seide je 30 Silber und die andere Einheit für die ersten zwei Ballen je 30 Silber. Danach erhält die eine Einheit für die nächsten zwei Ballen je 24 Silber und die andere Einheit erhält drei Mal 24 Silber, und so weiter. Am Ende hat die eine Einheit 216 Silber erhalten und die andere Einheit 204 Silber. Der Preis von Seide ist auf 12 Silber gefallen.
Angenommen, die Händler setzen den Handel in der folgenden Woche aus bzw. begrenzen die Menge der gehandelten Waren, so dass es keine Preisänderungen gibt, dann fällt der Preis für Öl auf 8 Silber und der Preis von Seide steigt auf 13 Silber.
Befehle
KAUFEN VERKAUFEN
Grundpreise der Handelsgüter
Luxusgut | Öl | Balsam | Weihrauch | Myrrhe | Gewürz | Seide | Pelz | Juwelen |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Basispreis | 3 | 4 | 5 | 5 | 6 | 6 | 7 | 8 |
Warentausch zwischen den Völkern mittels GIB-Befehl
Es ist natürlich auch möglich zwischen den Völkern Waren zu tauschen indem GIB-Befehle verwendet werden. Voraussetzung ist:
- Die gegenseitige Erlaubnis (HELFE <Alles oder Geben>, KONTAKTIERE)
- Die übergebenden Einheiten haben die passenden Waren dabei.
Bei diesem Form des Austauschs ist viel Vertrauen zwischen den Handelspartnern erforderlich. Man übergibt zwar selber Waren, weiß aber erst bei der Auswertung, ob der Handelspartner seinen Teil erfüllt hat. Das würde kein vernünftiger Händler so machen. Dazu kommen noch technische Probleme mit den Stati, die nicht zu unterschätzen sind.
Markthandel zwischen den Völkern
Lemuria führt das Gebäude Markt und damit verbundene Befehle (ANGEBOT, NACHFRAGE, HANDEL, WIEDERHOLEN, BEENDEN) ein. Dieser Markthandel erlaubt den Spielern einen vereinfachten Austausch von beliebigen Waren (nicht nur die bekannten Luxusgüter). Markthändler legen Angebote und Gesuche fest, und andere Spieler können diese Angebote kaufen bzw. die gesuchten Waren verkaufen.
Ein Markt hat auch eine Marktaufsicht (die Besitzer-Einheit). Diese kann den Handel besteuern (per Befehl STEUER) und den Handel gewisser Waren ERLAUBEN und VERBIETEN. Verbotene Waren können nicht mehr automatisch gehandelt werden, allerdings können die Spieler weiterhin über GEBEN Waren austauschen.
Schließlich kann man auf Märkten auch Gerüchte erfahren und verbreiten.