Markt: Unterschied zwischen den Versionen
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Einheiten, die sich in einem Markt (auf dem Marktplatz) befinden, können mit beliebigen Waren handeln. Dazu legen sie mit den Befehlen ANGEBOT und NACHFRAGE angebotene Waren und von ihnen gesuchte Waren und den dafür verlangten bzw. gebotenen Preis fest. Diese Handelsangebote werden automatisch für alle anderen Einheiten sichtbar in den Auswertungen veröffentlicht, solange die Händler sich im Markt befinden. Andere Einheiten können mit dem Befehl HANDEL diese Angebote kaufen bzw. die nachgefragten Waren an die Händler verkaufen. Dazu müssen diese nicht den Markt betreten - das ist nur nötig, wenn sie selbst Handelsangebote anbieten wollen. | Einheiten, die sich in einem Markt (auf dem Marktplatz) befinden, können mit beliebigen Waren handeln. Dazu legen sie mit den Befehlen ANGEBOT und NACHFRAGE angebotene Waren und von ihnen gesuchte Waren und den dafür verlangten bzw. gebotenen Preis fest. Diese Handelsangebote werden automatisch für alle anderen Einheiten sichtbar in den Auswertungen veröffentlicht, solange die Händler sich im Markt befinden. Andere Einheiten können mit dem Befehl HANDEL diese Angebote kaufen bzw. die nachgefragten Waren an die Händler verkaufen. Dazu müssen diese nicht den Markt betreten - das ist nur nötig, wenn sie selbst Handelsangebote anbieten wollen. | ||
Um den Markt als Händler zu nutzen, muss er BETRETEN werden. Damit man fremden Einheiten Zutritt zum Markt gewähren kann, ohne gleichzeitig den Eintritt in alle anderen Gebäude erlauben zu müssen, gibt es das neue [[Befehlsliste#HELFEN_in_Lemuria|Allianzrecht]] "Markt". | Um den Markt als Händler zu nutzen, muss er BETRETEN werden. Damit man fremden Einheiten Zutritt zum Markt gewähren kann, ohne gleichzeitig den Eintritt in alle anderen Gebäude erlauben zu müssen, gibt es das neue [[Befehlsliste#HELFEN_in_Lemuria|Allianzrecht]] "Markt". Dieses Recht regelt auch, welche Kunden-Einheiten mit den Händlern handeln dürfen. | ||
Der Besitzer eines Marktes - die Marktaufsicht - kann eine Nutzungsgebühr festlegen (dazu dient der Befehl STEUER) - dies kann eine Pauschale pro Runde sein, oder ein Prozentanteil am Umsatz des Händlers. Die Marktaufsicht kann auch den Handel mit bestimmten Waren verbieten (ERLAUBEN, VERBIETEN) - diese Waren können dann auf dem Markt von keiner Einheit gehandelt werden. | Der Besitzer eines Marktes - die Marktaufsicht - kann eine Nutzungsgebühr festlegen (dazu dient der Befehl STEUER) - dies kann eine Pauschale pro Runde sein, oder ein Prozentanteil am Umsatz des Händlers. Die Marktaufsicht kann auch den Handel mit bestimmten Waren verbieten (ERLAUBEN, VERBIETEN) - diese Waren können dann auf dem Markt von keiner Einheit gehandelt werden. |
Version vom 23. September 2022, 07:35 Uhr
Der Markt wird wie ein Gebäude gebaut und genutzt. Es gibt ihn nur in Lemuria.
Einheiten, die sich in einem Markt (auf dem Marktplatz) befinden, können mit beliebigen Waren handeln. Dazu legen sie mit den Befehlen ANGEBOT und NACHFRAGE angebotene Waren und von ihnen gesuchte Waren und den dafür verlangten bzw. gebotenen Preis fest. Diese Handelsangebote werden automatisch für alle anderen Einheiten sichtbar in den Auswertungen veröffentlicht, solange die Händler sich im Markt befinden. Andere Einheiten können mit dem Befehl HANDEL diese Angebote kaufen bzw. die nachgefragten Waren an die Händler verkaufen. Dazu müssen diese nicht den Markt betreten - das ist nur nötig, wenn sie selbst Handelsangebote anbieten wollen.
Um den Markt als Händler zu nutzen, muss er BETRETEN werden. Damit man fremden Einheiten Zutritt zum Markt gewähren kann, ohne gleichzeitig den Eintritt in alle anderen Gebäude erlauben zu müssen, gibt es das neue Allianzrecht "Markt". Dieses Recht regelt auch, welche Kunden-Einheiten mit den Händlern handeln dürfen.
Der Besitzer eines Marktes - die Marktaufsicht - kann eine Nutzungsgebühr festlegen (dazu dient der Befehl STEUER) - dies kann eine Pauschale pro Runde sein, oder ein Prozentanteil am Umsatz des Händlers. Die Marktaufsicht kann auch den Handel mit bestimmten Waren verbieten (ERLAUBEN, VERBIETEN) - diese Waren können dann auf dem Markt von keiner Einheit gehandelt werden.
Schließlich können Händler noch Gerüchte (Befehl GERÜCHT) verbreiten. Andere Einheiten können mittels BESUCHEN einen Händler kontaktieren und so die Gerüchte erfahren.