Steuersystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Um Steuern über den Steuernturm einzuziehen, muss die Einheit das Talent [[Talentliste#Steuereintreiben|Steuereintreiben]] beherrschen und in einem Steuerturm stehen. Dann kann pro Person und Talentwert 20 Silber an Steuern eingezogen werden.
Um Steuern über den Steuernturm einzuziehen, muss die Einheit das Talent [[Talentliste#Steuereintreiben|Steuereintreiben]] beherrschen und in einem Steuerturm stehen. Dann kann pro Person und Talentwert 20 Silber an Steuern eingezogen werden.


[[Diebstahl]] und die [[Gib|Übergabe]] von [[Silber]] unterliegt nicht der Steuerpflicht für Steuertürme.
[[Diebstahl]] und die [[Befehlsliste#GIB|Übergabe]] von [[Silber]] unterliegt nicht der Steuerpflicht für Steuertürme.

Version vom 27. August 2009, 11:28 Uhr

Es gibt Völker die sind im Talent Handeln - sagen wir - nicht gut. Für diese kann es lukrativer sein, sich am Handel anderer Völker zu beteiligen. Dazu muss in der entsprechenden Region ein Steuerturm gebaut werden.

Über den Befehl Steuerrate kann die zu entrichtende Steuern der anderen Völker festgelegt werden. Steuern werden auf die Einkommensarten Unterhalten, Handeln und Steuereintreiben erhoben. Anders als beim Eintreiben von Steuern werden im Steuerturm keine Waffen benötigt.

Um Steuern über den Steuernturm einzuziehen, muss die Einheit das Talent Steuereintreiben beherrschen und in einem Steuerturm stehen. Dann kann pro Person und Talentwert 20 Silber an Steuern eingezogen werden.

Diebstahl und die Übergabe von Silber unterliegt nicht der Steuerpflicht für Steuertürme.