Steuersystem: Unterschied zwischen den Versionen
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Über den Befehl [[Steuerrate]] kann die zu entrichtende Steuern der anderen Völker festgelegt werden. Steuern werden auf die Einkommensarten [[Unterhalten]], [[Handeln]] und [[Steuern]] eintreiben erhoben. Entgegen dem Steuern eintreiben, werden im Steuerturm keine Waffen benötigt. | Über den Befehl [[Steuerrate]] kann die zu entrichtende Steuern der anderen Völker festgelegt werden. Steuern werden auf die Einkommensarten [[Unterhalten]], [[Handeln]] und [[Steuern]] eintreiben erhoben. Entgegen dem Steuern eintreiben, werden im Steuerturm keine Waffen benötigt. |
Version vom 8. Mai 2009, 20:43 Uhr
Es gibt Völker die sind im Talent Handeln - sagen wir - nicht gut. Für diese kann es lukrativer sein sich am Handel anderer Völker zu beteiligen. Dazu muss in der entsprechenden Region ein Steuerturm gebaut werden.
Über den Befehl Steuerrate kann die zu entrichtende Steuern der anderen Völker festgelegt werden. Steuern werden auf die Einkommensarten Unterhalten, Handeln und Steuern eintreiben erhoben. Entgegen dem Steuern eintreiben, werden im Steuerturm keine Waffen benötigt.
Um Steuern über den Steuernturm einzuziehen, muss die Einheit das Talent Steuereintreiben beherschen und in einem Steuerturm stehen. Dann kann pro Person und Talentwert 20 Silber an Steuern eingezogen werden.
Diebstahl und die Übergabe von Silber unterliegt nicht der Steuerpflich für Steuertürme.